AGB’s

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Stefan Gräßl Photography.

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für

alle von von Stefan Gräßl Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen,

soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2. Sie gelten als vereinbart mit

Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Stefan Gräßl Photography durch

den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung oder der

Verwendung der bereitgestellten Erzeugnisse. 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist

dieses schriftlich binnen drei Werktagen ab Zugang der AGB beim Kunden zu erklären. Abweichende

Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, sofern sie von von Stefan Gräßl Photography

nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen

wird. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von

Stefan Gräßl Photography.

II. Auftrag

1. Umfang und Bedingungen jedes Auftrags ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen

zwischen von Stefan Gräßl Photography und dem Kunden. 2. Aktualisierungen und Änderungen von

Angeboten werden von den beteiligten Vertragsparteien schriftlich festgelegt und werden als

Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Stefan Gräßl Photography und dem

Kunden. 3. Für Projekte, die nicht in einer Vereinbarung enthalten sind, ist ein gesondertes Angebot

von Stefan Gräßl Photography zu erstellen. 4. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im

Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von

Stefan Gräßl Photography ist Stefan Gräßl Photography zur Vertragsanpassung berechtigt.

Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. 5. Jeder Auftrag wird

selbstverständlich individuell behandelt. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine

Auftragsbestätigung. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, gelten als Berechnungsgrundlage die

allgemein gültigen Honorar-Richtlinien bzw. Kontaktberichte, Telefonnotizen oder auch elektronische

Dokumente.

III. Überlassenes Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial oder bereitgestellte

Erzeugnisse, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form (z.B. Abzug, Diapositiv,

Negativ, Datei, sonstige Bildträger) sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder

digital übermitteltes Bildmaterial oder sonstige Erzeugnisse. 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei

dem von Stefan Gräßl Photography gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte

Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 3. Das überlassene Bildmaterial

bleibt Eigentum von Stefan Gräßl Photography, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür

geleistet wird.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu

geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

IV. Nutzungsrechte, Urheberrecht, Belegexemplar

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen

gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das

jeweilige Grundhonorar. 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die

einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation

und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben oder welche/-s/-r sich aus

den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,

Zeitschrift, usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur

Verfügung gestellt worden ist. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der Nutzungsart, gilt das

Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Stefan Gräßl Photography ist von Schadensersatzansprüchen

Dritter freigestellt. 4. Jede über Ziffer IV. 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,

Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung von Stefan Gräßl Photography. Das gilt insbesondere für:

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.

magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,

Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des

Bildmaterials gemäß Ziffer IV. 3. AGB dient,

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen

Daten trägern,

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in

ande- ren elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden

handelt),

- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf

Datenträ gern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies

geeignet sind.

5. Die Zustimmung von Stefan Gräßl Photography zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann

nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder

der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese

Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen. 6.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel

zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher

Zustimmung von Stefan Gräßl Photography und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das

Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,

auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 8. Jegliche Nutzung,

Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz nur

gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Stefan Gräßl Photography vorgegebenen

Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Sammelbildnachweise reichen in

diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild

vornehmen lässt. Außerdem ist bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild und welcher Text

in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Der Kunde hat Stefan Gräßl Photography von

der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das

Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. 9. Dies gilt auch für

Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine

ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 10. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt,

unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 11. Von jeder

Veröffentlichung im Druck sind Stefan Gräßl Photography gemäß § 25 Verlagsgesetz mindestens drei

vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

V. Reklamationen, Haftung, Verjährung

1. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des

Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das

Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. 2. Stefan Gräßl

Photography verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrags die größtmögliche Sorgfalt walten zu

lassen. Schadensersatzansprüche sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Körperschäden

möglich. 3. Stefan Gräßl Photography übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten

abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes ReleaseFormular

beigefügt. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu

Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Kunde Stefan Gräßl Photography von diesen

Schadensersatzansprüchen freizustellen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische

Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,

Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich

aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. 4. Stefan Gräßl Photography

liefert Bildmaterial in Daten zusammen mit Ausbelichtungen bzw. Ausdrucken. Nach Freigabe durch

den Kunden übernimmt Stefan Gräßl Photography keine Haftung für die Farbverbindlichkeit (Abweichungen

in Kontrast, Farbe etc.) des Bildmaterials in der Weiterverarbeitung (z.B. beim Druck). 5. Eine

Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Etwaige Mehrkosten zur Wiederherstellung des

Bildmaterials fallen dem Kunden zur Last. 6. Bildmaterial Dritter speichert Stefan Gräßl Photography

maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten. Eine Haftung für eventuellen Datenverlust wird nicht

übernommen. 7. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen

oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren sämtliche Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag in

einem Jahr.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der

jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das

Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck

gemäß Ziffer IV. 3. bzw. 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt

sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Wird das bebilderte Objekt (wie z.B. ein Buch, ein

Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet bzw. veröffentlicht, so ist erneut ein

Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im

ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu

Werbezwecken. Der Kunde hat Stefan Gräßl Photography über den neuen Verwendungszweck zu

informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen. 4. Vom Kunden in Auftrag

gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten

sind. 5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht

im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 6. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch

dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht

veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und

Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens

€ 75,00 pro Aufnahme an. 7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur

gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig

ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der

vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert

zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der

schriftlichen Genehmigung von Stefan Gräßl Photography. 2. Überlässt Stefan Gräßl Photography auf

Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der

Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial

spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine

andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Stefan Gräßl

Photography schriftlich bestätigt worden ist. 3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den

Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes

oder der Beschädigung während des Transportes bis zum Eingang bei Stefan Gräßl Photography.

VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von Stefan Gräßl Photography erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender

Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht

zuordnungsfähigem Urheberrechtsvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars

zu zahlen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach

Ablauf der in Ziffer

VII. 1. oder 2. AGB gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von

€ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate

€ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.

4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten,

ohne dass Stefan Gräßl Photography die Höhe des Schadens nachzuweisen braucht in Höhe von

€ 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat (6 x 9)

€ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Dublikat (ab 9 x 12)

€ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat

€ 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.

Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der

weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis

vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten sei. Stefan Gräßl

Photography vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigtes oder verlorenes Bildmaterial angebotene

Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. 5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne

Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher

Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu

zahlen. 6. Durch die in Ziffer VIII. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte

begründet.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins

Ausland. 2. Erfüllungsort ist der Sitz von Stefan Gräßl Photography. 3. Gerichtsstand ist der Sitz von

Stefan Gräßl Photography.

X. Nebenabreden, Salvatorische Klausel

1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.

Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lassen die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige

Bestimmung durch eine dementsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten

wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stefan Gräßl Photography 2008