AGB’s
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von Stefan Gräßl Photography.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für
alle von von Stefan Gräßl Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen,
soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Stefan Gräßl Photography durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung oder der
Verwendung der bereitgestellten Erzeugnisse. 3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist
dieses schriftlich binnen drei Werktagen ab Zugang der AGB beim Kunden zu erklären. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, sofern sie von von Stefan Gräßl Photography
nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird. 4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von
Stefan Gräßl Photography.
II. Auftrag
1. Umfang und Bedingungen jedes Auftrags ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen
zwischen von Stefan Gräßl Photography und dem Kunden. 2. Aktualisierungen und Änderungen von
Angeboten werden von den beteiligten Vertragsparteien schriftlich festgelegt und werden als
Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Stefan Gräßl Photography und dem
Kunden. 3. Für Projekte, die nicht in einer Vereinbarung enthalten sind, ist ein gesondertes Angebot
von Stefan Gräßl Photography zu erstellen. 4. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im
Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung von
Stefan Gräßl Photography ist Stefan Gräßl Photography zur Vertragsanpassung berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. 5. Jeder Auftrag wird
selbstverständlich individuell behandelt. Der Kunde erhält nach Auftragseingang eine
Auftragsbestätigung. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, gelten als Berechnungsgrundlage die
allgemein gültigen Honorar-Richtlinien bzw. Kontaktberichte, Telefonnotizen oder auch elektronische
Dokumente.
III. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial oder bereitgestellte
Erzeugnisse, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form (z.B. Abzug, Diapositiv,
Negativ, Datei, sonstige Bildträger) sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial oder sonstige Erzeugnisse. 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei
dem von Stefan Gräßl Photography gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 3. Das überlassene Bildmaterial
bleibt Eigentum von Stefan Gräßl Photography, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
IV. Nutzungsrechte, Urheberrecht, Belegexemplar
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. 2.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das
jeweilige Grundhonorar. 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben oder welche/-s/-r sich aus
den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift, usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der Nutzungsart, gilt das
Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Stefan Gräßl Photography ist von Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt. 4. Jede über Ziffer IV. 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung von Stefan Gräßl Photography. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gemäß Ziffer IV. 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Daten trägern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in
ande- ren elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden
handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträ gern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5. Die Zustimmung von Stefan Gräßl Photography zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann
nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder
der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese
Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen. 6.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Stefan Gräßl Photography und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. 8. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist unter Hinweis auf § 13 Urheberrechtsgesetz nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Stefan Gräßl Photography vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Sammelbildnachweise reichen in
diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild
vornehmen lässt. Außerdem ist bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild und welcher Text
in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Der Kunde hat Stefan Gräßl Photography von
der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das
Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. 9. Dies gilt auch für
Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine
ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 10. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt,
unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 11. Von jeder
Veröffentlichung im Druck sind Stefan Gräßl Photography gemäß § 25 Verlagsgesetz mindestens drei
vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
V. Reklamationen, Haftung, Verjährung
1. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. 2. Stefan Gräßl
Photography verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrags die größtmögliche Sorgfalt walten zu
lassen. Schadensersatzansprüche sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Körperschäden
möglich. 3. Stefan Gräßl Photography übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes ReleaseFormular
beigefügt. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu
Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Kunde Stefan Gräßl Photography von diesen
Schadensersatzansprüchen freizustellen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich
aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. 4. Stefan Gräßl Photography
liefert Bildmaterial in Daten zusammen mit Ausbelichtungen bzw. Ausdrucken. Nach Freigabe durch
den Kunden übernimmt Stefan Gräßl Photography keine Haftung für die Farbverbindlichkeit (Abweichungen
in Kontrast, Farbe etc.) des Bildmaterials in der Weiterverarbeitung (z.B. beim Druck). 5. Eine
Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Etwaige Mehrkosten zur Wiederherstellung des
Bildmaterials fallen dem Kunden zur Last. 6. Bildmaterial Dritter speichert Stefan Gräßl Photography
maximal für einen Zeitraum von 6 Monaten. Eine Haftung für eventuellen Datenverlust wird nicht
übernommen. 7. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, verjähren sämtliche Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag in
einem Jahr.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziffer IV. 3. bzw. 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. 3. Wird das bebilderte Objekt (wie z.B. ein Buch, ein
Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet bzw. veröffentlicht, so ist erneut ein
Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im
ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Kunde hat Stefan Gräßl Photography über den neuen Verwendungszweck zu
informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen. 4. Vom Kunden in Auftrag
gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind. 5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht
im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. 6. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch
dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens
€ 75,00 pro Aufnahme an. 7. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen ist ein Belegexemplar. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung von Stefan Gräßl Photography. 2. Überlässt Stefan Gräßl Photography auf
Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine
andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Stefan Gräßl
Photography schriftlich bestätigt worden ist. 3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den
Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes
oder der Beschädigung während des Transportes bis zum Eingang bei Stefan Gräßl Photography.
VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von Stefan Gräßl Photography erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. 2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urheberrechtsvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars
zu zahlen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach
Ablauf der in Ziffer
VII. 1. oder 2. AGB gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
€ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
€ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten,
ohne dass Stefan Gräßl Photography die Höhe des Schadens nachzuweisen braucht in Höhe von
€ 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat (6 x 9)
€ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Dublikat (ab 9 x 12)
€ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
€ 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten sei. Stefan Gräßl
Photography vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigtes oder verlorenes Bildmaterial angebotene
Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. 5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen. 6. Durch die in Ziffer VIII. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland. 2. Erfüllungsort ist der Sitz von Stefan Gräßl Photography. 3. Gerichtsstand ist der Sitz von
Stefan Gräßl Photography.
X. Nebenabreden, Salvatorische Klausel
1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.
Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB lassen die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine dementsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten
wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stefan Gräßl Photography 2008